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Am alten Weg
1, 3
2, 6
Am Friedhof
15
18, 20, 22
Am Lugrain
3, 3A
4
Bleichstraße
1
Breungeshainer Straße
13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27
8, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28
Busenborner Straße
1, 7, 9
2, 8
Felsenweg
7, 11
2
Glockenstraße
1, 3, 5, 7, 21, 25, 27
2, 4, 6, 8
Wasserweg
3, 5
6, 8
Hauptachse der Gesamtanlage ist die unterhalb des Lugrains hangparallel verlaufende Breungeshainer Straße, die von mehreren schräg ansetzenden Nebenstraßen gekreuzt wird, so dass ein dichtes, unregelmäßiges Straßen- und Wegenetz entstanden ist, an dem verschieden ausgestaltete größere und kleinere Höfe ihren Platz haben. Die Bebauung insgesamt reicht augenscheinlich nicht vor das 19. Jahrhundert zurück, sieht man von der Kirche und dem Wohnhaus Wasserweg 6 ab. Im Westen der Breungeshainer Straße setzen zwei ganz unterschiedliche Anwesen Akzente: Breungeshainer Straße 8 schließt den zu schützenden Ortsbereich ab und stellt eine kleine bäuerliche Hofanlage dar, die aus Backstein errichtet ist und ihren eingeschossigen Wohnteil durch einen Kniestock aus Fachwerk ergänzt. Breungeshainer Straße 13 hingegen ist eine große, dreiflügelige Anlage, deren Wirtschaftsgebäude mit konstruktiven Fachwerkfassaden aufwarten, während der ursprünglich anspruchsvolle Wohnbau erneuert ist. Traufständige Höfe am Felsenweg begrenzen Dorf und Gesamtanlage nach Norden zum Lugrain (hervorzuheben sind Am Lugrain 4 und Felsenweg 11). Östlich der Kirche ist Am alten Weg 2 ein niedriger, breiter, gemauerter Stall erhalten, über dem ein verbrettertes Einlagerungsgeschoss auf verzierten Bügen vorkragt, gegenüber steht mit Nr. 1 eine winkelförmige Hofanlage, die wesentlich noch ihr konstruktives Fachwerk und eine zweiflügelige historisierende Haustür aufweist, und oberhalb davon ergänzen sich das Wirtschaftsgebäude von Busenborner Straße 1 und der kleine Hof Am alten Weg 6 zu einem charakteristischen Straßenbild. Der letztgenannte Hof wendet seine Fachwerkrückwand wie andere (Glockenweg 2 und 4) zur Breungeshainer Straße, wo auch einige größere, freilich meist veränderte Anwesen platziert sind. Im Osten der Gesamtanlage sind an der früher nach Busenborn führenden Ausfallstraße als eine Art Dorferweiterung mehrere zumeist größere Höfe aus dem späten 19. und beginnenden 20. Jahrhundert relativ gut erhalten geblieben. Auch hier sind Backsteinhäuser errichtet worden. Busenborner Straße 2 entstand erst 1926 noch in ganz traditioneller Form, ihm gegenüber hebt sich weiterhin ein kurzer Abschnitt der Backhausstraße mit dem namengebenden Backsteingebäude und dem ihm benachbarten Hof Backhausstraße 3 als Teil der Gesamtanlage von sonst gestörtem Umfeld ab. Im Süden (am unteren Wasserweg und Am Friedhof, wo mit Nr. 20 ein unmittelbar neben der Kirche angesiedelter Hof leider zerfällt) umfasst die Gesamtanlage den wenig gestörten Dorfrand zu den Wiesen am Michelbach.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |