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Brückenstraße
7, 9
4, 6, 6A
Eichelsächser Straße
1, 3, 5, 7
2, 4, 6, 8
Mühlstraße
1, 3, 5, 5A, 7, 9, 9A, 9B, 11, 13, 15, 17
2, 4, 6, 12
Rathausgasse
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 17, 19, 21, 21A, 23, 25, 33, 35, 39, 41, 43
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 16A, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 38
Uferstraße
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 25
4, 6, 8
Die Gesamtanlage Rainrod umfasst den Dorfkern wie er etwa im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts bestand. Gut erhalten blieb hier die dichte Reihung von Hofanlagen unterschiedlichster Größe an dem parallel zur Nidda geführten Straßenverlauf Rathausstraße-Mühlstraße und jenseits der Nidda an der Uferstraße. Die interessanten Straßenbilder sind noch recht stark durch Fachwerk geprägt, die Höfe zeigen eine deutliche ökonomisch-soziale Differenzierung, und Strukturen des locker und unregelmäßig bebauten Vogelsberger Dorfs mischen sich mit dichteren und eher regulierten, wie sie in der Wetterau anzutreffen sind. In der Rathausstraße stehen außer dem bemerkenswerten ehemaligen Gemeindewirtshaus (Nr. 7) einige große traufständige Fachwerkwohnbauten, die teilweise fast den dörflichen Rahmen sprengen. Rechts an das frühere Gemeindewirtshaus anschließend hat zwischen Straße und Nidda eine Anzahl öffentlicher Bauten ihren Platz: Spritzenhaus, Gemeindehaus und zwei Backhäuser; dazu hatte seit den 1920er Jahren auch ein Transformatorenturm gehört. Insbesondere im zur Gesamtanlage gehörenden Abschnitt der Mühlstraße erscheint eine im Vergleich zu Vogelsberger Häusern oft kleinere, im Wesentlichen giebelständige und dicht gruppierte Hofform zumeist aus dem beginnenden 19. Jahrhundert, die hinsichtlich Größe und Struktur schon deutliche Bezüge zur benachbarten Wetterau aufweist. Die ebenfalls zum älteren Bebauungsbereich zählenden nordöstlichen Abschnitte der Mühlstraße und der Bornwiesenstraße erfuhren hingegen stärkere Störungen, wodurch hier die Entwicklung des Siedlungszusammenhangs unkenntlich wird. Entlang der ebenfalls dicht bebauten Eichelsächser Straße reiht sich eine Gruppe teils großer Höfe des frühen 19. Jahrhunderts, die sowohl siedlungs- wie agrargeschichtlich von hoher Bedeutung sind. Mit dem unteren Abschnitt der Brückenstraße (die ihren Namen von einer nicht erhaltenen nachklassizistischen Niddabrücke hat) und der Uferstraße reicht die Gesamtanlage über die Nidda hinaus. Im mittleren Bereich der engen Uferstraße sind zwei interessante landwirtschaftlichen Anwesen des frühen 20. Jahrhunderts angesiedelt (Uferstraße 15: eingeschossiges verputztes Wohnhaus mit Stall-Scheunen-Trakt aus Backstein, der Hof 1920 Eigentum des großherzoglichen Hauses; Nr. 17: Wohnhaus des späten Heimatstils mit Fachwerkobergeschoss, erbaut 1921 durch den Schottener Baumeister Fiedler). Wegen der Dominanz im Dorfbild und wegen seiner Nutzungs-kontinuität ist auch der im Süden und exponiert gelegene Bereich mit der Kirche Bestandteil der Gesamtanlage. Südwestlich der Kirche blieb im Hang mit einem Erdkeller zumindest ein Beispiel dieser eher für die Wetterau typischen Einlagerungsarchitektur erhalten. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |