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Vogelsbergkreis
Schotten
Rudingshain
  • Gesamtanlage
Rudingshain

Am Ballplatz

1, 3, 5, 7

2

Bergstraße

1, 3

2, 4, 6, 8, 10

Diefenbachstraße

1, 3

Feldrückerweg

1, 3

4

Götzener Straße

1, 3, 5, 7

2, 6

Hintergasse

1, 3

4, 6, 8, 12, 12A, 18, 20, 22, 24

Karl-Theobald-Straße

3, 5, 7, 9, 13, 15, 17, 17A, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33

2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 32A, 36

Mühlwge

1, 3

2, 4, 6

Rosenweg

2

Schulstraße

1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15

2 A, 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18

Die eine Gesamtanlage bildenden Anwesen des Dorfs reihen sich im Wesentlichen auf an zwei dem Graswiesen- oder Streitbach parallel folgenden Straßen (Schulstraße und Karl-Theobald-Straße), die durch vier kurze Querwege verbunden sind. Westlich des Bachs setzt sich die ältere Bebauung an der Hintergasse fort. Im südlichen Dorfteil sind ehemalige Mühlen nachvollziehbar: Mühlhof 3 und Karl-Theobald-Straße 5 – zu letzterem fehlt freilich jetzt im Ortsbild ein markantes dreigeschossiges Mühlengebäude aus dem späten 19. Jahrhundert; der von der Nidda abgezweigte Mühlgraben blieb dagegen erhalten. Er fließt am Backhaus vorbei, das mit den Höfen Karl-Theobald-Straße 3 und 7, beide im Kern aus dem frühen 19. Jahrhundert, die hier erfolgte Platzausbildung heute bestimmt.Eine Dorferweiterung um die untere Bergstraße und den beginnenden Rosenweg (Nr. 2 umfasst eine ehemalige Schmiede) folgt nach Südosten dem Busenborner Trieb als alter Ausfallstraße und der Nidda, die unterhalb der Siedlung den Graswiesen- oder Streitbach aufnimmt. Am Zusammenfluss im Bereich Mühlhof bilden die frühere Mühle (Mühlhof 3) und ihr gegenüber der große Wirtschaftstrakt des Anwesens Mühlhof 6 den unteren Abschluss des Dorfkerns und der Gesamtanlage. Darüber weist ein Abschnitt der Karl-Theobald-Straße mit der Abzweigung des Götzener Wegs und bis hin zum Backhaus Karl-Theobald-Straße 22 eine auffallende Verdichtung der Bebauung auf. Hier sind Höfe und Fachwerke des 19. und frühen 20. Jahrhunderts erhalten, und Gaststätten und Geschäfte weisen darauf hin, dass die Straße ursprünglich stärker dem Durchgangsverkehr gedient hat. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Hof Karl-Theobald-Straße 18, dessen Fachwerk aus dem frühen 20. Jahrhundert außer ehemals der Post noch einen Gasthof beherbergt, zu dem im zurückgesetzten Wirtschaftstrakt ein Saal zählte. Oberhalb des Backhauses lockert sich die Bau-struktur, bleibt aber weiterhin durch wenig jüngere bäuerliche Hofanlagen bestimmt; dies gilt auch für die jenseits des Bachs etwa parallel zur Karl-Theobald-Straße geführten Abschnitte der Hintergasse. Wenn hier auch stärker Veränderungen eingetreten sind, so blieb die Grundrissstruktur erhalten. Auch der untere Abschnitt der Schulstraße, die heute die Funktion der Durchfahrstraße übernommen hat, ist von überkommenen Hofanlagen in dichter Gruppierung geprägt. Zurückgesetzt hinter Schulstraße 1 (der giebelständige und durch seine Giebelseite mit seitlichem Ern erschlossene Wohntrakt dieses Anwesens könnte den ältesten erhaltenen des Dorfs darstellen) und Schulstraße 5 hat die Kirche ihren Platz so, als solle sie versteckt und geschützt sein. Von Norden führt ein Fußweg zum Kirchhof, an dem der ältere Teil des Wohnhauses Am Ballplatz 1 einen geschichtlichen und städtebaulichen Maßstab setzt. Das Forsthaus (Diefenbachstraße 3) wendet sich zwar vom Dorfkern ab, bildet jedoch, hochgelegen, mit seiner Rückseite den Abschluss der Straße Am Ballplatz und ist so als ein Teil der Gesamtanlage zu behandeln. Den nördlichen Abschnitt der Schulstraße bestimmen die exponiert stehende Gruppe der Schulbauten und ihr benachbart und gegenüber, oberhalb des in markanter Ecksituation platzierten Hofs Schulstraße 8, eine Reihe zunächst großer, schließlich kleinerer (Karl-Theobald-Straße 18) Hofanlagen in zumeist traufständiger Position.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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