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Am Berg
1, 3, 13, 15, 17, 19, 21, 23
2, 2A, 4, 6, 8, 10, 12, 14
Escheröder Straße
1, 3, 5, 17, 19, 21
2, 4, 6, 8, 10, 18, 18A, 22, 24, 26
Rangstraße
1, 3, 5, 7, 9, 13
2, 4, 6, 8, 10, 14, 16, 18, 22, 24, 26, 28, 30, 36
Der Dorfkern von Wingershausen weist drei dichter bebaute Bereiche auf (Am Berg, Rangstraße, Eschenröder Straße), die in kleinräumlich-landschaftlichem und ortsgeschichtlichem Kontext als eine Gesamtanlage zu betrachten sind. Hochgelegen nördlich des Eichelbachs tritt die Straße Am Berg mit der Kirche und der früheren Schule, einem Backhaus und einer Brunnenanlage sowie dem Dorfgemeinschaftshaus markant in Erscheinung. Kirche wie Gemeinschaftsbau sind wesentlich aus Basalt errichtet; das bodenständige Baumaterial tritt auch sonst im Ortsbild deutlich in Erscheinung. Hinter dieser exponiert stehenden Gruppe öffentlicher Bauten und zwei größeren und älteren Höfen (Am Berg 13 und 19) reihen sich kleinere, sozial- und wirtschaftsgeschichtlich bemerkenswerte Tagelöhneranwesen des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts (Am Berg 8, 12, 21) und bilden in typischer Weise den Rand der Siedlung. Die etwas tiefer am Hang entlang führende und nach Norden in Richtung Schotten kräftig ansteigende Rangstraße wird zunächst, nahe dem Eichelbach, wiederum durch Gemeinschaftsbauten (Spritzenhaus, Transformator, Waage) geprägt. Der Pfarrhof und der ihm benachbarte Streckhof Rangstraße 1 bilden dann die südliche Begrenzung des freilich erst durch Abbrüche nach der Mitte des 20. Jahrhunderts zur jetzigen Größe gebrachten Kirchhofs. Der Hof Rangstraße 3 schließt ihn nach Westen ab. Ihm folgen größere und kleinere, zumeist veränderte Hofanlagen aus dem 18. und 19. Jahrhundert: Rangstraße 5 und 7 und insbesondere die die Straßenbiegung bestimmenden großen Anwesen Rangstraße 18 und 22, beide zwar in schlechtem Zustand, aber mit ihren Stall- und Scheunenbauten die Entwicklung der Landwirtschaft während des späten 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts sehr gut dokumentierend. Ähnliches gilt für die zumeist traufständigen Höfe, die der Rangstraße ansteigend folgen, darunter Rangstraße 28 als Gaststättenbau. Den oberen Abschluss findet die Gesamtanlage mit dem baumbestandenen Platz vor dem Friedhof, nach Westen begrenzt durch den Fachwerkgiebel des Hauses Rangstraße 36. Südlich des Eichelbachs hat sich an der Eschenröder Straße quasi als dritter Teil der Gesamtanlage eine besonders dichte Baustruktur erhalten, von der einzelne Elemente bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen. Bemerkenswert sind außer dem hierher translozierten früheren Pfarrhaus (Eschenröder Straße 2) der große Hof der Veltesmühle und das vor ihm platzierte Anwesen Eschenröder Straße 4, zu dem zwei separat stehende Wirtschaftsgebäude gehören: Eines weist eine Inschrift aus 1683 auf, das andere stammt aus dem 19. Jahrhundert und steht mit einer Giebelseite, die Kratzputzornamente bewahrt, zum Eichelbach. Hier bildet es mit der Rückseite des Hofs Eschenröder Straße 2 ein schönes Ensemble. Nördlich der Veltesmühle und des Eichelbachs zählen zu diesem Ortsbereich auch die Anwesen Am Berg 1 und 3, beide aus dem 19. Jahrhundert. Das ältere, Am Berg 3, beherbergte eine Gastwirtschaft mit Saal; ältester Teil ist hier das dreizonige, ursprünglich einzeln stehende Wohnhaus in einem schönen konstruktiven Gefüge der Zeit bald nach 1800. Oberhalb der markanten giebelständigen Anwesen Nr. 8 und Nr. 10 aus dem 19. Jahrhundert ansteigend, weist die Eschenröder Straße zwar mehrere Neubauten auf, die aber im städtebaulich-geschichtlichen Zusammenhang integriert bleiben. Als ältere Elemente sind das Wohnhaus Eschenröder Straße 18 aus dem späten 18. Jahrhundert und der große Streckhof des 19. Jahrhunderts Eschenröder Straße 19 zu nennen. Hochgelegen schließen dann die beiden Trakte der Obermühle Dorf und Gesamtanlage wirkungsvoll nach Osten hin ab. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |