Ortszentrum, historische Aufnahme
Hoherodskopfstraße 40, Scheune
Gilgbach
Hans-Jakob-Bücking-Straße 11
Hoherodskopfstraße 37, ehem. Synagoge
Ulrichsteiner Straße ab Nr. 11 nach Westen
Hoherodskopfstraße ab Nr. 61 zum Dorfkern
Ulrichsteiner Straße Nr. 10 bis 14
Hans-Jakob-Bücking-Straße 12
Hoherodskopfstraße 49 aus 1865 über den Gilgbach gesehen
Hoherodskopfstraße 40 und Ulrichsteiner Straße 11
Hoherodskopfstraße /Ecke Ulrichsteiner Straße nach Osten
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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
Bobenhausen
  • Gesamtanlage
Bobenhausen

Hans-Jakob-Bücking-Straße

5, 7, 9, 11, 13

2, 4, 4A, 4B, 6, 8, 10, 12

Höferweg

1, 1A

6, 8

Hoherodskopfstraße

27, 31, 33, 35, 37, 41, 43, 45, 47, 49, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79

32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 44A, 46, 48, 50, 52, 52A, 54, 56, 58, 60, 62, 64, 66

Ulrichsteiner Straße

1, 7, 9, 9A, 11, 13, 17

4, 6, 8, 10, 12, 14

Der Ortsgrundriss von Bobenhausen wird zum einen bestimmt durch den Lauf des Gilgbachs, zum anderen durch die Straßen, die von Grünberg/Laubach her kommend das Tal kreuzen und in Richtung Ulrichstein beziehungsweise Schotten und Crainfeld weiterführen. In einer älteren geographischen Arbeit wird diese Struktur als so bezeichnend erkannt, dass sie als erste von sechs Haupttypen der Ortslagen im Vogelsberg namengebend wurde: „Charakteristisch für die topographische Lage dieses Ortes ist, dass er vollständig im Tale gelegen ist, dass ausserdem dieses Tal eng und mit steilen Gehängen versehen ist, und dass das Talgewässer den Ort mitten durchfliesst; die Längserstreckung der Siedelung fällt mit der Talrichtung zusammen." Dass außerdem die Bebauung mit zumeist traufständigen Höfen relativ gut erhalten blieb begründet die Ausweisung einer Gesamtanlage in Bobenhausen.

Die in ihr zusammengefassten, zumeist großen Hofanlagen am zentralen Abschnitt der Hoherodskopfstraße, an der Ulrichsteiner Straße und am westlichen Teil der Hans-Jakob-Bücking-Straße entstanden zwischen der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und dem 19. Jahrhundert; die Entwicklung des Fachwerks und der unterschiedlichen Hofformen ist so recht gut dokumentiert. Relativ früh treten recht große Bauten ursprünglich als Wohn-Stall-Häuser auf (Hoherodskopfstraße 42 und 54, beide um 1690); zu größeren und kleineren Ein- und Streckhöfen der Folgezeit gesellen sich große, aus mehreren Gebäuden bestehende Hofanlagen (die ehemalige Oberförsterei Hoherodskopfstraße 46 aus 1721 und unweit davon Hoherodskopfstraße 59 aus 1874). Zu Hoherodskopfstraße 40 gehört ein Wirtschaftsgebäude mit einem kräftigen konstruktiven Fachwerk, das in einer Straßengabelung errichtet und von beiden Traufseiten in unterschiedlicher Höhe erschlossen ist.

Auch die etwas abseits und exponiert stehende Kirche, von größter Bedeutung für die Geschichte Bobenhausens, ist mit der sie umgebenden, durch alten Baumbestand geprägten Umgebung ein Teil der Gesamtanlage; ihr zugeordnet ist der benachbarte große Pfarrhof, und von beiden aus entwickelt sich nach Süden eine fußläufig erschlossene „Querachse", die die ältere und die jüngere Schule (Ulrichsteiner Straße 9 und 9A und Hoherodskopfstraße 38), ein zentrales Backhaus am Bach und jenseits des Bachs mit der ehemaligen Försterei (Hoherodskopfstraße 41 und 43) das augenscheinlich älteste Haus des Dorfs umfasst. Unweit der Kirche steht aus das als früheres Gerichtshaus überlieferte Gebäude Hoherodskopfstraße 42. Heinrich Walbe kannte es noch nicht in dieser Eigenschaft, hob aber seine baugeschichtliche Bedeutung hervor und sah es „an einer platzartigen Erweiterung der Hauptstraße", die nicht mehr als solche deutlich wird, was vielleicht durch das in jüngerer Zeit unproportioniert in der Nachbarschaft an Stelle eines Hofs errichtete Geschäftshaus begründet ist. Es gehört zu den wenigen intensiven Störungen der Gesamtanlage.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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