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Im nördlichen Abschnitt der Gesamtanlage befindet sich die mächtig dimensionierte Scheune eines ehemaligen langgezogenen Streckhofs. Das traufständig orientierte Wohnhaus aus der Mitte des 19. Jh. mit einfach verriegelten Streben in den Gebäudeecken sowie das in nördlicher Richtung angeschlossene kleinere Wirtschaftsgebäude mit einer Wohnnutzung im Obergeschoss abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |