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Altenhainer Straße
25, 27, 29, 29A, 31, 33, 35, 37, 39, 41
20, 22, 22A, 24, 26, 28, 30
Am Brunnen
1, 3, 5, 7
2, 4, 6, 12, 14, 16
Am Schellberg
1, 3, 5, 9
2, 4
Am Tanzplatz
1, 3
Eichholzstraße
1, 3, 5, 7, 9
2, 6
Erlenweg
1, 3, 5
2
Höfestraße
1, 3, 5
2, 4, 6, 8, 10, 12
Die Gesamtanlage Betzenrod umfasst den Dorfkern des Schottener Stadtteils, der trotz der beengten Lage im obersten Talabschnitt des im Ort heute verdeckt fließenden Höfebachs einen charakteristischen Haufendorfgrundriss aufweist. Den Dorfmittelpunkt bildet nach wie vor die ehemalige Kirche und Schule, ein Fachwerkbau aus dem 17. Jahrhundert, der ein architektur- und kulturgeschichtlich sehr interessantes, wertvolles Element des Dorfbilds darstellt. Alle wesentlichen Straßen des alten Dorfbereichs führen von hier aus die Hänge hinauf oder folgen dem Tal und sind dicht und unregelmäßig mit Hofanlagen bestanden. Im Osten endet die Gesamtanlage mit der Straße Am Brunnen, die das Tal quert und als einzige ohne unmittelbare städtebauliche Beziehung zur alten Kirche bleibt. An einem Weg, der die Straße Am Brunnen mit der Altenhainer Straße und der Ortsmitte verbindet, sind als wichtige Elemente dörflichen Lebens ein Laufbrunnen und ein Backhaus platziert, ein weiterer zentraler Bereich ist an der ansteigenden Höfestraße entstanden, wo ein weiteres Backhaus, Waage und Spritzenhaus und besonders die Schule aus dem 19. Jahrhundert (heute Dorfgemeinschaftshaus) sowie die neue Kirche mit ihrem jüngeren, frei stehenden Glockenturm eine enge Nachbarschaft bilden. Die Hofanlagen von Betzenrod stammen zumeist aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Außer den als Kulturdenkmal ausgewiesenen von Interesse: Eichholzstraße 2, Altenhainer Straße 28, Am Brunnen 6, Altenhainer Straße 29, Altenhainer Straße 2 im Umfeld der alten Kirche. Vereinzelt sind gemauerte Bänke zum Abstellen der für den Abtransport vorgesehenen Milchkannen erhalten geblieben, so in die Grundstückseinfassung von Höfestraße 10 integriert. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |