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Die auf schmalem Raum neben einem aus der Stadt führenden Fußweg platzierte traufständige Hofanlage ist 1880 als "Wohnhaus und Scheuer" anstelle zweier abgebrannter Wohnhäuser errichtet worden. Das Nutzungskonzept eines kleinen Ackerbürgerhauses mit dem Stall im hohen Sockelgeschoss unter der Wohnstube und der Tenne rechts neben Ern und Gang wird umgesetzt in einem Baukörper, der mit Mansarddach und Gaube barocken Reihenhäusern ähnelt. Das Fachwerkgefüge ist freilich sparsam und konstruktiv gestaltet. Der Hof ist aus stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |