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Der breite Fachwerkbau, entstanden gegen Ende des 17. Jahrhunderts, vermittelt zwischen dem Schlossplatz und der "Platte", der freien Fläche vor dem früheren Pfarrhaus. Er ist quergeteilt, die Erdgeschossbereiche sind durch Ladeneinbauten zerstört. Obergeschoss (rechts über erhaltenem Quergebälk) und Giebel bewahren aber noch ein repräsentatives Fachwerk, das durch Mann-Figuren mit Gegenstreben ausgesteift wird. Schnitzereien zieren Eckständer (Säulenmotiv zwischen Voluten) und teilweise auch die Quergebälke. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |