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Zweizoniger, traufständiger Fachwerkbau des frühen bis mittleren 19. Jahrhunderts in einem konstruktiven Gefüge, das an der Straßenseite durch regelmäßig angeordnete lange Streben und zweifache Verriegelung ansprechend ausgeführt ist. Bemerkenswert sind nachklassizistische Fensterumrahmungen aus Holz und einige erhaltene Fensterläden, vergleichbar mit denen des Hauses Weber (Vogelsbergstraße 95) und entsprechend auf eine repräsentative Ausgestaltung des Hauses zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurückgehend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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