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Das Haus gehört zu den nach dem Brand von 1907 neu aufgebauten und steht exponiert am ansteigenden südwestlichen Zugang zum Kirchplatz. Ein Fachwerkgeschoss über hohem, hangausgleichendem Sockel ist wie der Westgiebel großenteils mit Schindeln verkleidet und wird durch ein steiles Mansarddach abgeschlossen. Ortsgeschichtliche und besonders städtebauliche Einordnung begründen den Denkmalwert des Hauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |