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Am Verlauf der Eifa erhebt sich über einem städtebaulich markanten Eckgrundstück ein Fachwerkwohnhaus mit einer inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1727. Das konstruktive Gerüstgefüge des Obergeschosses rekrutiert sich aus doppelt verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern, am Bundständer einfache Fußstreben im Brüstungsbereich. Das Fachwerkgerüst des Untergeschosses zeigt ein ähnliches Gerüstraster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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