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Das etwa in der Mitte des 20. Jahrhunderts am südlichen Ende des Dorfs an der Straße nach Schotten errichtete Wohnhaus zeigt eine traditionalistische Architektur, gekennzeichnet durch die Verwendung von Basalthaustein und Fachwerk. Anspruchsvoll und eigentümlich ist die Ausarbeitung der Details. Das Haus steht mit der Traufseite zur Straße, die gemauerten Erdgeschoss-Seitenwände sind etwas vorgezogen, so dass sie ein breites Vordach tragen können, das die beiden Hauseingänge mit ihren aus der Bauzeit stammenden Türen schützt. Das Fachwerk zeigt einen einfachen Raster, nur an der Rückseite erscheinen auch stilisierte Mann-Figuren, und die Giebeldreiecke kragen leicht vor. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |