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Der Bereich um die Kirche wird nach Südosten durch den hochgelegenenen Hof abgeschlossen. Er hat die Form eines Streckhofs, entstanden im frühen bis mittleren 19. Jahrhundert und augenfällig durch sein einfaches, kaum auf Sicht berechnetes konstruktives Fachwerk, das an den Eck- und den Bundständern durch geschosshohe Streben ausgesteift wird. Der Wohnteil bewahrt eine zweiflügelige nachklassizistische Haustür und ist zweizonig; die Stuben werden durch jeweils drei Fenster belichtet. Der Wirtschaftsteil hat zu beiden Seiten der Tenne niedrige gemauerte Ställe. Dem Hof kommt eine geschichtliche und eine städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |