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Der Streckhof ist insbesondere im Bereich seiner unteren Geschosse sehr stark verändert, zwei Eigenschaften verleihen ihm jedoch Bedeutung. Der Wohnteil hat im Obergeschoss kräftig ausgebildete Mann-Figuren mit "Spornen", die in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren sind und das Haus als das älteste erhaltene im Dorf ausweisen. Zum anderen hat das Anwesen gegenüber der Einmündung der Talstraße und dem Backhaus eine hervorgehobene städtebauliche Bedeutung in der geschlossenen Reihe der Höfe an der Gierbachstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |