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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Das giebelständige Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage ist im 19. Jahrhundert teilweise erneuert und vergrößert worden, stammt aber im Kern noch aus dem 18. Jahrhundert. Darauf weisen die Rudimente der kräftig ausgebildeten Mann-Figuren an der zur Kirche gerichteten Rückwand und die Gestaltung des Quergebälks an der Giebelseite hin. Eine nachträglich aufgemalte Inschrift nennt als Baujahr 1745. In seiner Funktion als Begrenzung des Kirchhofs nach Westen und im Zusammenspiel mit den gegenüberstehenden Giebelwänden ist das Haus auch von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |