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Die Trasse der Staatsstraße zwischen Schotten und Gedern wurde um 1840 nördlich und östlich an Eschenrod vorbeigeleitet. Die Straße quert die Talsohle des Eichelbachs auf einem Damm, über den Bach führt eine entsprechend hohe Bogenbrücke aus Sandsteiquadern mit Böschungsflügeln. Die Konstruktion schließt waagerecht mit Kaffgesimsen, über denen rechteckige Sandsteinplatten als Geländer gereiht sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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