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Teil der Gesamtanlage:
Burkhards
Der traufständige Bau ist mit Schindeln und Schiefer verkleidet und stellt den Kern einer großen Hofanlage unmittelbar östlich der Kirche dar. Vom Ursprung her dürfte es sich um einen jetzt ganz zu Wohnzwecken umgenutzten Streckhof handeln, der in seinen ältesten Teilen - Stuben- und Ernzone über hohem Bruchsteinsockel - wohl noch dem 18. Jahrhundert angehört und ein entsprechendes Fachwerk vermuten lässt. Geschichtliche und städtebauliche Bedeutung begründen die Schutzwürdigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |