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Teil der Gesamtanlage:
Wingershausen
Der an der ansteigenden Rangstraße traufständig errichtete Streckhof besteht aus dem Wohnhaus, das nach der Stockschwelleninschrift 1799 durch den Zimmermann Johannes Bellinger aus Schletzenhausen für Weigand Wingefeld errichtet worden ist und bereits ein modernes konstruktives Gefüge aufweist, das einfach verriegelt und mit geschosshohen Streben ausgesteift ist. Die Behandlung der Geschosstrennung und des Eckständers mit Profilen bleibt hingegen noch konservativ. Es mag sich ursprünglich um ein Wohn-Stall-Haus gehandelt haben, dem um die Mitte des 19. Jahrhunderts Tenne und Stall, letzterer aus Basaltquadern gemauert, angefügt wurden. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |