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Teil der Gesamtanlage:
Wingershausen
Das dreizonige Wohnhaus einer Hofanlage stammt aus der Mitte oder der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sein über niedrigem Basaltsockel errichtetes Fachwerkgefüge ist einfach, dabei durch strenge Achsenausbildungen sehr regelmäßig. Gestaltungselemente sind lange, divergierend beziehungsweise konvergierend angeordnete Streben an Eck- und Bundständern und gekuppelte Wandständer an der Giebelseite. Ein gleichsam historisierendes Moment stellt die Ausbildung eines Rundstabs an der Ecke des Obergeschosses dar. Das den oberen Abschluss des Dorfkerns bestimmende Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |