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Unterhalb der Kirche und neben dem Pfarrhof gelegen kommt dem Anwesen eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Es handelt sich um einen winkelförmig ausgebauten Hof, dessen Wohnteil nach der Stockschwelleninschrift ANNO 1799 durch den Zimmermeister Johannes Schaub aus Bermuthshain errichtet worden ist und bereits ein konstruktives Gefüge aufweist, das nur im Bereich der Geschosstrennung ein zierendes Profil zeigt. Es folgen teilweise wenig jüngere Stall- und Tennenzonen, die zum Wohnen umgenutzt sind, und zuletzt ein rechtwinklig angebauter Stalltrakt aus Basalt mit einem verschindelten oberen Einlagerungsgeschoss, das von der Straße her zugänglich ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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