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Das ehemalige Tagelöhnerhaus in der Form eines kleinen, mehrfach erweiterten Hofs steht mit seiner Traufseite schräg zur ansteigenden Straße und gehört zu den Bauten, die die Platzbildung Am Born nach Süden beziehungsweise Südwesten abschließen. Das Gefüge ist sehr sparsam und rein konstruktiv ausgeführt (nur die Giebelschwelle des
Wohnteils hat ein Stabprofil); unterschiedliche Holzstärken verweisen auf verschiedene Bauphasen, in denen auch ein mit seinem Giebel zur Straße gerichteter Wirtschaftstrakt errichtet wurde. Anschauliches Dokument kleinbürgerlichen Wohnens und Wirtschaftens in einer hessischen Zwergstadt des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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