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Ein kleiner Einhof in der reduzierten Form - mit dem Stall im hohen Sockelgeschoss und Einlagerungsraum im Obergeschoss -, entstanden zu Anfang des 19. Jahrhunderts, ist 1864 nach rechts um eine Tenne erweitert worden. 1924 dürfte eine Erneuerung des Obergeschosses stattgefunden haben, während der auch die erhaltene Haustür eingebaut wurde. In dieser Form steht der insgesamt verschindelte Bau vor uns. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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