Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der kleine giebelständige Fachwerkbau ist gekennzeichnet durch ein konstruktives Gefüge etwa aus dem mittleren 19. Jahrhundert und schließt mit kleinem Krüppelwalm. Das Anwesen genießt in der Stadt als ehemaliges Wohnhaus eines Seilers einen gewissen Erinnerungswert, der sich in einer Inschrift manifestiert: "Die kleinen Diebe hängt man auf / Die Großen läßt man laufen: / Wär umgekehrt der Welten Lauf / Würd ich mehr Strick verkaufen / Heinrich Süßel Seilermeister".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |