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Teil der Gesamtanlage:
Burkhards
Die aus dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts stammende große Hofanlage erhebt sich gegenüber der Kirche. Sie ist dreiseitig ausgebildet, bestimmend ist das giebelständige Wohnhaus, das in seinem gleichsam stilisierenden Fachwerkbild die klassische Mann-Figur zitiert. Die Gefüge der Wirtschaftsgebäude bleiben konstruktiv. Dem späten traditionalistischen Bauvorstellungen verpflichteten Hof ist eine besondere städtebauliche Funktion zuzumessen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |