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Zwei zweizonige, verschindelte Wohnhäuser bilden ein Doppelhaus, das mit seiner Traufseite zur Vogelsbergstraße gerichtet ist. Die Ern-Küchen-Zonen sind jeweils an der äußeren Giebelseite untergebracht. Unter der Verkleidung dürfte sich konstruktives Gefüge kaum verändert erhalten haben. Entstanden im 19. Jahrhunderts als Arbeiterhäuser, wie sie wohl für den Ortsteil Am Horst typisch waren, stellen sie ein Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |