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Ältester Abschnitt des im Winkel zwischen Unterstraße und Hintergasse platzierten Streckhofs ist der Wohnteil. Seine Fassade ist massiv erneuert, Giebelwand und Rückseite bewahren jedoch über an den Ansichtsseiten aus Quadern gemauertem Sandsteinsockel ein schönes Fachwerkgefüge mit einfacher Verriegelung und unterschiedlich ausgeführten Mann-Verstrebungen an den Eckständern. Das kräftig ausgebildete Quergebälk zur Unterstraße zeigt noch eine Geschossauskragung über gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern. Die Bauentwicklung vom späten 18. bis in das frühe 20. Jahrhundert (Wirtschaftstrakt aus konstruktivem Fachwerk) ist gut ablesbar und der Hof hat eine besondere städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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