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Die ehemalige Obermühle liegt als Einzelhof in kleinem Abstand westlich des Dorfkerns. Bis in das 20. Jahrhundert hinein zu landwirtschaftlichen Zwecken ausgebaut, ist der Wohnteil, dessen konstruktives Fachwerk mit Schindeln verkleidet ist und wesentlich aus dem frühen bis mittleren 19. Jahrhundert stammt, von historischem Interesse. Über dem früheren Stall ist eine Stallstube eingerichtet, der anschließenden Ern- und Gangzone folgen Stuben, die durch Dreiergruppen von Fenstern belichtet werden. An die freie Giebelseite schließt sich etwas zurückgesetzt der äußerlich veränderte frühere Mühlentrakt mit Resten des Mühlgrabens und des Mühlrads an. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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