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Der kleine, dem hochgelegenen Dorfteil dienende Nutzbau besteht aus dem verputzten Ofentrakt und der aus konstruktivem Fachwerk gebildeten Backstube davor, beides durch ein Satteldach zusammengefasst und durch einen hohen, aus Backstein gemauerten Schornstein gekennzeichnet. Das wohl im frühen bis mittleren 20. Jahrhundert entstandene Gebäude ist wegen seiner im Dorfleben wichtigen Funktion Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |