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Der breitgelagerte, traufständige Streckhof ist wie sein Nachbar Glockenstraße 25 in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erbaut worden und zeigt über niedrigem, hangausgleichendem Sockel aus Basaltbruchstein ein konstruktives Fachwerkgefüge mit einfacher Verriegelung und geschosshohen Streben, deren Schrägstellungen in Erd- und Obergeschoss divergieren. An der Schmalseite sind zusätzlich Andreaskreuze eingesetzt. Der zu Anfang des 20. Jahrhunderts um eine Stallzone nach rechts erweiterte Hof ist bis auf die erneuerte Fassade des Erns recht ungestört erhalten und stellt ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |