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Der große, zu Anfang des 20. Jahrhunderts in traditionalistischer Weise errichtete Streckhof ist nur durch die Umnutzung des Stalls zu Wohnzwecken verändert, wodurch ein geradezu klassizistischer symmetrischer Aufriss des Wohnteils entstanden ist. Das entspricht dem konstruktiven Fachwerk, das freilich an der zur Straße gerichteten Traufseite in herkömmlicher Art mit Holzschindeln verkleidet ist. Erhaltungszustand und Ablesbarkeit der wirtschaftlichen Grundlage des Erbauers begründen die Schutzwürdigkeit des Hofs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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