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Unübersehbar in der Blickachse der Uferstraße befindliches Anwesen einer ehemaligen Mühle, dessen Wohnhaus mit seiner Giebelseite einen städtebaulichen Merkpunkt setzt. Die doppelt verriegelten Stockwerkstreben in den Eck- und Bundgefachen sowie der nicht vorhandene Geschoßüberstand deuten auf eine Bauzeit, die in der zweiten Hälfte des 19. Jh. anzusiedeln ist. Angeschlossen ist ein L-förmiger Scheunenkomplex aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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