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Das kleine, immerhin zweigeschossige kleinbäuerliche Wohnhaus ist vielleicht noch im frühen 19. Jahrhundert als zweizoniger Fachwerkbau errichtet worden, dessen Gefüge durch geschosshohe Streben stabilisiert wird, die zu Eck- beziehungsweise Bundständern geneigt sind. Als sehr charakteristisches und ausnahmsweise wenig gestörtes Beispiel des einst verbreiteten Bautypus ist das Haus schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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