Altenschlirfer Straße 16
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Schlechtenwegen
  • Altenschlirfer Straße 16
Flur: 1
Flurstück: 16/1

Das aus drei Flügeln bestehende Anwesen entstand aus einem von der Altenschlirfer Straße zurückgesetzten Streckhof, dessen Wohnteil aus dem 18. Jahrhundert stammt und an der breiten Giebel- und an der Rückseite ein interessantes Gefüge aufweist: Der exponierte Bereich ist an den Eckständern durch ausladende (halbe) Mann-Figuren mit Halsriegeln ausgesteift, während sonst Wandständer und einfache Verriegelung das Bild prägen. Unter den einfach und schmucklos ausgebildeten Quergebälken erscheinen die Köpfe von jeweils zwei Längsunterzügen. An der Rückseite wirken zwei konvexe, geschosshohe Streben in der seit dem 16. Jahrhundert angewandten Form einer Verschiebung des Balkenrasters entgegen. Da der zwei Zonen breite Hausteil seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts nicht mehr zum Wohnen genutzt wird, blieben ältere Fenster erhalten. Das damals neu entstandene, vorgebaute Wohnhaus zeigt ein regelmäßiges, axialsymmetrisch ausgebildetes Fachwerk, das durch Andreaskreuze unterhalb der Fenster charakterisiert wird. Die Hofseite ist mit Schindeln verkleidet. Der aus den beiden Wohnbauten bestehende Abschnitt der bis in die jüngste Zeit erweiterten Hofanlage ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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