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Das Wohnhaus der großen, dreiseitig umbauten Hofanlage ist über einem niedrigen Hausteinsockel errichtet und steht mit seiner plattenverkleideten Giebelseite an einer leichten Biegung der Straße. Das konstruktive, durchaus repräsentativ auftretende Gefüge ist an der Traufseite sichtbar und wird bestimmt durch eine zweifache Verriegelung und durch Geschossstreben, die zu Eck- und Bundständern geneigt sind. Dadurch kommt ein regelmäßiges und symmetrisches Fassadenbild zu Stande, das auch nach der Umnutzung des ursprünglich eingebauten Stalls und nach der Vergrößerung einiger Fenster die Bedeutung des Hofs verdeutlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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