Gesamtanlage Ilbeshausen II, Hindenburgstraße 11
Gesamtanlage Ilbeshausen II, Hindenburgstraße nach Osten
Gesamtanlage Ilbeshausen II, Hindenburgstraße von Süden
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Vogelsbergkreis
Grebenhain
Ilbeshausen-Hochwaldhausen
  • Gesamtanlage
Ilbeshausen II, Hindenburgstraße

Hindenburgstraße

8, 10, 12, 12A, 14

9, 11, 13, 15, 17, 19, 21

Die durchgängig traufständigen Hofanlagen entlang der Hauptstraße des Dorfs, der Hindenburgstraße, sind in den letzten Jahrzehnten fast alle sehr stark erneuert worden. Im Bereich um die Kirche, insbesondere ihr gegenüber, blieben jedoch ältere Strukturen auch mit ortsgeschichtlich wichtigen Bauten erhalten, die eine zu schützende Gesamtanlage bilden. Hindenburgstraße 11 ist ein großenteils verschindelter Bau, der am Ostgiebel Rudimente eines Fachwerkgefüges zeigt, das in das 17. Jahrhundert zurückreichen könnte. Das Haus wurde wohl 1837 durch die Gemeinde erworben und als Schule genutzt. Hindenburgstraße 13, von Zimmermeister Andreas Dietz aus Heisters "[a]ufgestellt d. 26. Mai 1868" ist ein durch einen Vorbau veränderter großer Einhof in anspruchsvoll regelmäßigem konstruktivem Gefüge. Unweit steht das frühere Pfarrhaus, Hindenburgstraße 15, im 19. Jahrhundert in der Form eines Einhofs entstanden, in dessen Wirtschaftstrakt später ein Gemeindesaal eingebaut wurde. Zwei Zonen des Wohnhauses scheinen den ältesten Teil der zurückgesetzten Hofanlage Hindenburgstraße 21 darzustellen; die Plattenverkleidung erschwert eine genauere Charakterisierung, jedoch lassen die Fenstergrößen auf ein wenig gestörtes Gefüge schließen, das vielleicht in das 18. Jahrhundert zurückreicht. Vor der Kirche prägt eine Linde das Ortsbild. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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