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Das giebelständige Haus stammt wohl wie seine Nachbarn im Kern aus dem 17. Jahrhundert. Die Fassade betreffend gilt das für das über verunglücktem Ladeneinbau erhaltene Obergeschoss mit seinem sehr schlichten, nur durch Fußstreben ausgesteiften Gefüge. Ähnlich bescheiden erfolgte im 18. Jahrhundert eine vorkragende Aufstockung, die durch einfach verriegelte halbe Männer an den Eckständern stabilisiert wird. Das Giebeldreieck hat eine Ladeluke und zugesetzte Einfluglöcher für einen Taubenschlag. Als einem Teil der Hausreihe gegenüber der Einmündung der Hainbuche kommt dem Haus eine hohe städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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