Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das traufständige Wohnhaus einer Hofanlage, die das Dorf im Südosten vor dem Schlitzübergang abschließt, ist ein dreizoniger Fachwerkbau über hohem Sockel. Das Bild des Hauses aus dem beginnenden 19. Jahrhundert wird heute durch einen großen Dachausbau bestimmt, ist sonst jedoch bis auf Fenstervergrößerungen besonders gut erhalten. Das an der Giebelseite mit Schindeln verkleidete Gefüge wird durch um Kopfwinkelhölzer reduzierte Mann-Figuren gegliedert und ausgesteift, das Quergebälk ist profiliert und deutet eine Geschossvorkragung an. Bemerkenswert ist die Eingangssituation: eine alte Sandsteintreppe führt zu Haustür und offenem, verziertem Eingangsvorbau aus Holz aus der Zeit um 1900.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |