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Am vom Dorf nach Osten führenden Weg steht kurz vor der Willina auf der rechten Seite ein stelenartig behauener Sandstein mit der Inschrift "Notstandswegebau 1952". Er erinnert so an eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Zeit kurz nach dem Zweiten Weltkrieg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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