Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die große Hofanlage ist dreiseitig umbaut, wobei die Wirtschaftsflügel im frühen 20. Jahrhundert in traditioneller Bauweise errichtet wurden. Eine Inschrift am Querbau lautet: "Erbaut im Jahre 1932 Der Bauherr Georg Hohmeier Der Zimmermeister Georg Schmidt". Etwa drei Generationen älter ist das zu schützende giebelständige Wohnhaus, das als Fachwerkkonstruktion über einem Sandsteinsockel (an den Ansichtsseiten Quader, sonst Haustein) errichtet ist. Die Fassaden zeigen axial gegliederte Aufrisse und sind verschindelt, nur die Traufseite zur Heckengasse lässt konstruktives Fachwerk sehen, wie es ähnlich auch unter den Schindeln zu erwarten ist. Zur Haustür führt noch eine Rampe aus Steinplatten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |