Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Kern des traufständigen Streckhofs, zwei Zonen des Wohnteils, entstand zu Anfang des 19. Jahrhunderts, sein Gefüge weist über verschindeltem Erdgeschoss und profiliertem Quergebälk die späte Version der zweifach verriegelten Mann-Figur auf. Wohl bereits im 20. Jahrhundert erfolgte eine Erweiterung um eine Stubenzone und einen Stall- und Scheunentrakt, jeweils aus konstruktivem, nun einfach verriegeltem Fachwerk. Ein niedriger, teilweise mit Schindeln verkleideter Stallanbau vervollständigt die aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützende Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |