Am See 1
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Am See 1
Flur: 7
Flurstück: 80/2

Das Wohnhaus einer Hofanlage steht von der wichtigen Durchgangstraße, der Hessenstraße und früheren Bahnhofstraße, nur wenig entfernt, so dass es zu ihr hin als durchaus wirkungsvoll in Erscheinung tritt. Nach dem Stadtbrand und noch im zweiten Viertel des 20. Jahrhunderts über hohem Basaltsockel errichtet, ist das Gebäude teilweise verkleidet, zeigt aber an der exponierten Giebelseite ein Fachwerk, das durch stilisierte Mann-Figuren, einen angedeuteten Geschossüberstand und den Krüppelwalm über steilem Giebel betont traditionalistisch ausgestaltet ist. Zugleich dokumentiert sich die Bedeutung der spät in der Stadt Herbstein noch einmal aufblühenden Landwirtschaft.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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