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Der rechte Teil des kleinen, streckhofartig gewachsenen Baukomplexes ist vielleicht noch zu Ende des 17. Jahrhunderts erbaut worden und zeigt eine Fachwerkfront, die aus kräftigen Balken gefügt ist. Gebogene lange Streben und Kopfwinkelhölzer stabilisieren die Eckständer auch noch des Erdgeschosses (das nur rechts durch einen Garageneinbau gestört ist), und auch die Brustriegelketten sind noch fast vollständig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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