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Der Fachwerkbau stammt aus dem späten 18. Jahrhundert, worauf insbesondere die an der Rückseite sichtbaren Verstrebungen in der klassischen Mann-Form, daneben die Ausbildung der Geschosstrennung und der geschnitzte Eckständerfuß hinweisen. Auf schmalem Grundstück zwischen der Kirchgasse und einem Nebenweg der Bahnhofstraße errichtet, wendet das über einem Hausteinsockel aufgerichtete Haus seine verschindelte - und unter der Verkleidung wahrscheinlich kaum gestörte - Giebelseite der Landenhäuser Straße zu. Das ursprünglich geteilte und somit zum ehemals in Angersbach verbreiteten Doppelhaustypus zählende Gebäude hat dadurch, an zentraler Stelle im Dorf, eine hohe städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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