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Der an einer kleinen Sackgasse traufständig platzierte Fachwerkbau besteht aus zwei Abschnitten: rechts dem breiteren Wohnteil, der ein schlichtes Gefüge wohl des späten 18. oder des beginnenden 19. Jahrhunderts aufweist, und links dem schmaleren früheren Wirtschaftstrakt, der wegen seiner kräftig ausgebildeten Konstruktion älter erscheint. Sein Kennzeichen sind starke und lange gebogene, meist in das Rähm reichende Streben. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |