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Die drei traufständigen, aneinandergebauten Wohnhäuser bilden an der Abzweigung der Karlstraße von der Marktstraße den markanten nordwestlichen Abschluss der Schottener Altstadt. Sie sind verputzt, die beiden rechten (Nrn. 4 und 6) zeigen einen leichten Geschossvorsprung. Alle drei erheben sich über Kellersockeln, in denen Ställe untergebracht waren. Dies dokumentiert die wirtschaftliche Situation der Vorstädter, die sich die Häuser noch im späten 18. oder zu Beginn des 19. Jahrhunderts errichteten. Bis hin zu den Größen der Fenster relativ gut erhalten, sind die Häuser aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |