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Die Hofanlage ist von der Straße zurückgesetzt und besteht wesentlich aus zwei im rechten Winkel zueinander angeordneten Bauten: dem Wohnhaus und dem Wirtschaftsgebäude, die beide durch konstruktives Fachwerk des mittleren 19. Jahrhunderts gekennzeichnet sind. Das Gefüge wird bestimmt durch einfache Verriegelungen und lange Streben, die zu den Eck- und Bundständern geneigt sind. Das Wohnhaus ist dreizonig und über einem auffallend hohen Sockel errichtet, wie er ähnlich auch unter den beiden Fachwerkgeschossen des Wirtschaftstrakts als Stall ausgebildet ist. Die insgesamt gut erhaltene Hofanlage ist aus bautypologischen und geschicht-lichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |