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Teil der Gesamtanlage:
Michelbach
Den westlichen Eingang zum Dorfkern dominiert das stark erneuerte traufständige Wohnhaus einer großen Hofanlage und früheren Gastwirtschaft. Insbesondere die dazu gehörenden, separat stehenden Wirtschaftsgebäude sind durch konstruktive Fachwerkraster gekennzeichnet. Das Wohnhaus bewahrt eine zweiflügelige Eingangstür mit Oberlicht, entstanden gegen 1900 in nachklassizistischer Ausgestaltung. Sie ist aus geschichtlichen Gründen schützenswerter Sachteil.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |