Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unter den ein- und zweigeschossigen Hofanlagen an der Kanalstraße, die das Ergebnis einer offensichtlich planmäßigen Dorferweiterung der Zeit um 1900 darstellen, hebt sich Nr. 10 durch Größe, Erhaltungszustand und repräsentativen Charakter hervor. Zwar ist der ehemalige. durch eine Brandmauer abgetrennte Wirtschaftstrakt umgenutzt und verkleidet, der dreizonige Wohntrakt, über einem Basaltsockel aufgerichtet, zeigt jedoch noch sein Fachwerk, das an der Traufseite konstruktiv ausgebildet ist, während die zur Mittelstraße gerichtete Giebelseite mit Mann-Verstrebungen, zweifacher Verriegelung und einer aufwendigen Ausgestaltung der Geschosstrennung mit profilierten Balkenköpfen und angedeuteter Geschossvorkragung aufwartet. Der Hof ist aus orts- und baugeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |