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Die am östlichen Ortseingang gelegene traufständige Hofanlage, entstanden im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts, übernimmt noch einmal die traditionelle Form des kleinen, eingeschossig ausgebildeten Einhofs. An den dreizonigen, über einem Basaltsockel aufgerichteten Wohntrakt schließt sich der - ausnahmsweise oder nach Umbau - durch seine Schmalseite erschlossene Wirtschaftstrakt an. Die Fassaden sind verschindelt, nur die vom Dorfeingang her ins Auge fallende Giebelseite zeigt ihr traditionalistisches Fachwerk, das Schmuckformen des 18. Jahrhunderts (zweifach verriegelte Mann-Figuren mit gebogenen Gegenstreben, geschweifte Rauten) in stilisierter, aber durchaus wirkungsvoller Weise präsentiert. Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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